Steuerrückerstattung

Steuerrückerstattung
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Im Rahmen des „Downtown Duty Free Programmes“ können ausländische Besucher zollfrei einkaufen. Rund fünfzig Geschäfte auf Mauritius bieten zollfreie und zollpflichtige Einrichtungen. Um von diesen Einrichtungen profitieren zu können, muss die Waren in Geschäften gekauft werden, die das Logo der Steuerrückerstattung enthalten, und ihr Gesamtwert muss mindestens 2.300 (inkl. MwSt.) MUR betragen.

 

Downtown Duty Free Shopping ist in den folgenden Produktkategorien möglich: Bekleidung, Süßwaren, Kosmetik, Elektronik, Spirituosen und Souvenirs.

Für die Steuerrückerstattung gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Wenn Sie einkaufen, lassen Sie sich im Geschäft einen Duty Free-Kaufbeleg DF4 geben. Sie müssen Ihre Nationalität, Ihre Reisepassnummer, Ihr Abflugdatum und Ihre Flug- / Reisenummer angeben. Diese werden auf dem DF4-Beleg vermerkt.
Legen Sie am Flughafen nach der Pass- und Sicherheitskontrolle und vor dem Einsteigen den DF4-Beleg am MCCI Tax Refund Counter vor, um Ihre gekauften Waren vom Personal des MCCI Tax Refund Counter unter Zollkontrolle abzuholen.

2.Besucher, die ihre Einkäufe gleich mitnehmen möchten, können die Produkte mit Zoll und Mehrwertsteuer erwerben und sich die Steuer bei der Abreise von Mauritius zurückgeben lassen.

Um von dieser Rückerstattung schon beim Einkauf zu profitieren, müssen die Kunden Ihre Nationalität, Reisepassnummer, Datum der Abreise und Flug/ Reisenummer bekannt geben, die auf einem DF5-Beleg eingetragen werden, zusammen mit dem zurückzuzahlenden Zoll/ Mehrwertsteuerbetrag.

Am Flughafen müssen die Reisenden die erworbenen Produkte den Mitarbeitern des MRA Zollschalter zeigen und den DF5-Beleg abstempeln lassen, bevor sie zum Check-in Schalter ihres Fluges gehen.

Nach der Pass- und Sicherheitskontrolle präsentieren die Reisenden das abgestempelte DF5-Formular am MCCI Tax Refund Counter, wo ihnen die Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in einer Fremdwährung ausgezahlt wird (EUR, GBP, USD, or ZAR).

Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren für Reisende auf Kreuzfahrtschiffen von den individuellen Vereinbarungen abhängt, die zwischen dem Kapitän des Schiffes und den zuständigen mauritischen Behörden zum Zeitpunkt des Abrufs getroffen wurden.